AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag zur zeitweisen Überlassung einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses und allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden Mietvertrag genannt)

1. Mietvertrag

1.1.
Der Mietvertrag kommt erst nach der schriftlichen Bestätigung des Vermieters oder seines Beauftragten und nach Eingang der Anzahlung rechtsverbindlich zustande.

ES GELTEN DIE JEWEILS WÄHREND DES REISEZEITRAUMS GÜLTIGEN VERORDNUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DES CORONA-VIRUS. DIESE SIND VOM GAST ZU BEACHTEN.

1.2.
Die JAMEGHU Betriebs GmbH ist für diesen Vertrag ausschließlich als Vermieter tätig. Der Mietvertrag kommt dementsprechend zwischen dem Feriengast und der JAMEGHU Betriebs GmbH als Vermieter zustande.

2. Zahlung

2.1.
Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Vermittlers wird ein Betrag von 20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.

2.2.
Die Höhe des Reisepreises (Mietpreis und der Nebenkosten) ergibt sich verbindlich aus der schriftlichen Bestätigung des Vermittlers. Die Kurtaxe ist gesondert vor Ort zu zahlen und nicht Bestandteil des genannten Reisepreises.

2.3.
Der Restbetrag von 80 % des Reisepreises ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. (Feststellung des Zahlungseingangs)

2.4.
Zahlungen haben unter Angabe der auf der Rechnung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden.

2.5.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/ Rechnung ein und wird auch nach Aufforderung und unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall werden die gemäß Ziffer 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend gemacht.

2.6.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.7.
Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 14 Tage liegen, ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu zahlen (Feststellung des Zahlungseinganges).

2.8.
Bei nicht erfolgtem vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Überlassung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses. Der fehlende Zahlungseingang wird als Rücktritt gemäß Ziffer 5 gewertet.

2.9. Bitte legen Sie Ihre Buchungsbestätigung / Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis den Beauftragten des Vermieters vor Ort vor.

2.10.
In Ausnahmefällen kann der Mietpreis auch vor Ort an die Beauftragten des Vermieters in voller Höhe im Voraus bezahlt werden.

2.11.
Im Übrigen haben alle Zahlungen an den Vermieter, die JAMEGHU Betriebs GmbH, auf deren Konto mit der IBAN DE51 2415 1235 0075 6669 66 bei der Sparkasse Rotenburg Osterholz BIC BRLADE21ROB zu erfolgen.

2.12.
Wir behalten uns vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung die Unterlagen per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt entsprechend Ziffer 5 gewertet.

3. Buchungsunterlagen

Sollten die Buchungsunterlagen wider Erwarten nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich der Kunde unverzüglich mit der JAMEGHU Betriebs GmbH in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen

4.1.
Werden nach Buchung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses vom Anmelder Änderungen bezüglich der Unterkunft, der Personenzahl und/oder geeigneter Ersatzpersonen vorgenommen, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,00 pro Person erhoben. Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

4.2.
Der Vermieter behält sich vor, eine gleichwertige Wohnung bzw. ein gleichwertiges Haus in der Ferienanlage für den Kunden kostenlos zu stellen.

5. Rücktritt

5.1.
Ein Rücktritt seitens des Mieters sollte im eigenen Interesse schriftlich an JAMEGHU Betriebs GmbH unter Beifügung der Unterlagen erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktritterklärung bei JAMEGHU Betriebs GmbH. Die in der Regel (d.h. kein Ersatzmieter vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Wohneinheit in Prozent vom Mietpreis:

  • bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 20% mindestens EUR 25,00
  • bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 50%, ab dem 34. Tag vor Mietbeginn 80%, bei Nichterscheinen 80%

5.2.
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache berücksichtigt. Der Mieter ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.3.
Bei Stornierungen sind ausgehändigte Unterlagen zurückzugeben.

5.4.
Bei außergewöhnlichen Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall wird der gesamte Mietpreis ohne Abzug erstattet.

6. Mietdauer

Die Mietdauer umfasst den Anreisetag ab 16.00 Uhr und den Abreisetag bis 10.00 Uhr.

7. Gewährleistung/Schadenersatz

Wird der Mietaufenthalt in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Haftung

8.1.
Sämtlich in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistung muss der Mieter innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende, in Textform, gegenüber dem Vermieter geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Feriengast an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

8.2.
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleich gilt, soweit der Vermieter für den Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.3. Deliktische Ansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden auf unerlaubter Handlung haftet der Vermieter bis zum dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Falls das Gesetz einen Mindesthaftungsbetrag vorsieht, gilt dieser als vereinbart.

9. Pflichten des Mieters

9.1.
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten vor Ort anzuzeigen. Notfalls muss der Mieter nicht behobene Mängel gegen den Vermieter unverzüglich anzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9.2.
Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder gelten als Person. Haustiere dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn die Objektbeschreibung dies gestattet oder nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten.

9.3.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nicht über den normalen Verbrauch hinaus zu beanspruchen. Betten dürfen nur mit Bettwäsche benutzt werden.

10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

10.1.
Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit den Beauftragten des Vermieters vor Ort eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dies sollte in jedem Falle schriftlich erfolgen.

10.2.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Mietzeit dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.3. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Mieters gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Mieters durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

11.1.
Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht vom Vermieter zu vertreten ist, beträgt EUR 25,00.

11.2.
Vor Vertragsschluss behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben im Flyer oder im Internet bezüglich Hausbeschreibung und Wohnungsbeschreibung zu erklären.

11.3.
Wir behalten uns vor, den Kunden zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren. Der Kunde hat das Recht der Zusendung solcher Informationen in Textform zu widersprechen .

11.4.
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Mieter nicht zur Anfechtung des Reisevertrages.

11.5. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

11.6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit rechtlich zulässig der Sitz des Vermieters.

11.7.
Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

11.8.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11.9. Firmensitz

11.9.1.
Firmensitz des Vermieters:
JAMEGHU Betriebs GmbH
(AG Pinneberg HRB 17098 PI)
Am Brooksborn 6
25704 Bargenstedt
Deutschland

vertreten durch die Geschäftsführer Jens-Oliver Hufer und Gabriele Hufer

11.9.2.
Die Beauftragten vor Ort als örtliche Ansprechpartner ergeben sich aus den Buchungsunterlagen. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2022. Änderungen/Druckfehler vorbehalten.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.